Sachverständigen-Gutachten

Seit 2016 erstelle ich in selbständiger Tätigkeit (eigene Praxis) als Psychologische Sachverständige Gutachten für Gerichte, Behörden und Versicherungen.
 
Ich bin Mitglied in mehreren Fachteams und bilde mich durch Inanspruchnahme von Supervision und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig weiter. 


Rechtspsychologische Gutachten
 
Mein Tätigkeitsfeld umfasst folgende gerichtliche Fragestellungen:

• Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit, Regelung der elterlichen Sorge und des Kindesaufenthaltes bei fraglicher Gefährdung des Kindeswohls (gem. § 1.666 BGB)

• Erarbeitung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern (gem. §§ 1.626 a, 1.671 und 1.684 BGB) 

• Prüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zur Klärung des Verdachtes eines sexuellen Missbrauchs oder einer körperlichen Misshandlung

• Bearbeitung aller Fragestellungen im Zusammenhang mit Pflegschaftsverhältnissen (Rückführung, Verbleib, Umgang)

Bei der rechtspsychologischen Begutachtung orientiere ich mich an strengen wissenschaftlichen und methodischen Qualitätsstandards.
In der Regel umfasst der individuelle hypothesengeleitete diagnostische Begutachtungsprozess:

• Analyse der bereitgestellten Verfahrensakten sowie ggfls. weiterer Schriftstücke

• Psychologische Explorationen der beteiligten Kinder und Erwachsenen

• Testpsychologische Untersuchungen

• Interaktionsbeobachtungen (frei/teilstandardisiert) zwischen Kindern und ihren beteiligten Bezugspersonen möglichst im Hausbesuch

• Fremdanamnestische Angaben Dritter


Im Vordergrund der Begutachtung steht für mich stets das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen. Zur Wahrung der Kindeswohlinteressen sollten aber auch die Bedürfnisse und Interessen des gesamten Familiensystems Beachtung finden.

Im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeit bemühe ich mich, die Aufträge in einem Zeitraum von drei Monaten zu bearbeiten. Jedoch kann vor allen in Familienverfahren die Bearbeitung aus verschiedenen unvorhersehbaren Gründen auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Dies wird mit den Auftraggebern abgesprochen.

Meine gutachterliche Arbeit ist ebenfalls lösungsorientiert. Dies bedeutet, dass gemeinsam mit den Eltern in einem familien-dynamischen Prozess nach konstruktiven und tragfähigen (Konflikt)lösungen gesucht wird (§ 163 Abs.2 FamFG).
Hierbei arbeite ich auch mit Verfahren aus der Mediation.

Zudem verfüge ich über eine langjährige Erfahrung als Verfahrensbeiständin sowie als Vormünderin. 


Neuropsychologische Gutachten

Eine neuropsychologische Begutachtung dient dazu, kognitive, emotionale und verhaltensbezogene Funktionen nach Hirnschädigungen oder bei psychischen Störungen sowie deren Auswirkungen auf den Alltag wissenschaftlich zu bewerten.

Durch Gespräche und standardisierte Testungen erfolgt eine klinisch-diagnostische Einschätzung neuropsychologischer Störungsbilder:

• Strukturelle Schäden wie Schädel-Hirn-Traumata, Hirntumor, Schlaganfall, Entzündungen des Gehirns

• Degenerative Erkrankungen wie Demenz, Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose

• Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsstörungen sowie Störungen der Exekutivfunktionen, der Affektivität, der Emotionalität und des Antriebs.

Mithilfe eines Gutachtens können z.B. Unfallfolgen oder der Grad der Erwerbsminderung festgestellt werden. Auftraggeber für neuropsychologische Gutachten sind zumeist Gerichte und Versicherungen.

Für die Begutachtung gelten strenge Neutralität und Unabhängigkeit des Gutachters. Der Begutachtungstermin dauert etwa drei Stunden und umfasst die Krankengeschichte, aktuelle Beschwerden, die Lebens- und Arbeitssituation sowie verschiedene psychologische Testungen.

Bis zur Fertigstellung des Gutachtens rechnen Sie bitte mit mehreren Wochen. 


 

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